Wer singt, betet doppelt, heißt es. Die Musik ist hierzulande ein wichtiger Bestandteil jedes Festes, auch des gemeinsamen Betens. Musik rührt uns Menschen zuinnerst an, lässt uns Gottes Gegenwart erahnen und erspüren. Wir leben mit Musik als einer alltäglichen Dimension. Musik bedeutet: Ganzheitlichkeit eigener Art.

Kirchenmusik ist auch die Kunst des Augenblicks, des Unwiederholbaren, im besten Fall ein Erleben des Einmaligen. Musik ist gerade heute ein notwendiger und integrierender Bestandteil der Liturgie – und damit Bestandteil der Pastoral in ihren vielfältigen Anforderungen des gemeindlichen Alltags.

Sinnlich erlebbarer Glaubenssinn: Musik in der Pastoral, Musik in der Liturgie.

 Angebote und Aufgaben der Referenten für Kirchenmusik

  • Ansprechpartner der Diözese bzw. der Dekanate in kirchenmusikalischen Fragen.
  • Angebote für Fort- und Weiterbildungen in allen kirchenmusikalischen Bereichen (Orgelspiel, Chorleitung, Kantorendienst, Gemeindegesang, liturgisch-musikalische Themen, Repertoirefragen, …).
  • Administration des diözesanen Lehrangebots des C-Lehrgangs Kirchenmusik am Tiroler Landeskonservatorium.
  • Förderung, Beratung und Begleitung der in der Diözese tätigen ehren- und nebenamtlichen Kirchenmusiker:innen.
  • Beratung bei der kirchenmusikalischen Planung der Gottesdienste in den Medien.
  • Berichte in der Zeitschrift Singende Kirche
  • Führung der Kirchenmusikalischen Studienbibliothek in Innsbruck (öffentlich zugänglich nach Terminvereinbarung).
  • Praktische kirchenmusikalische Arbeit bei Gottesdiensten der Diözese bzw. der Dekanate.
  • Beratung anderer diözesaner Dienststellen in kirchenmusikalischen Fragen.
  • Mitarbeit in Gremien der Diözese (Sektion für Kirchenmusik, Sektion für Liturgie, Orgelkommission).
  • Vernetzung auf österreichischer (Österreichische Kirchenmusikkommission und internationaler (Studiengruppe Universa Laus) Ebene.

 

 

Mitteilungen aus dem Kirchenmusikreferat 

Circa einmal pro Monat versendet das Kirchenmusikreferat ein E-Mail mit Hinweisen zu Kursen, Seminaren, Konferenzen und aktuellen Informationen zu kirchenmusikalischen Themen in unserer Diözese und in Österreich.

Wenn Sie diese „Mitteilungen aus dem Kirchenmusikreferat“ gerne erhalten möchten, abonnieren Sie die Aussendung bitte unter pfarre.gemeinschaften@dibk.at.

 

Vergütung kirchenmusikalischer Dienste 

Die Vergütung einzelner kirchenmusikalischer Dienste ist in der Gebührenordnung der Diözese Innsbruck geregelt. Diese wurde im Diözesanblatt (100. Jahrgang – April / Mai / Juni 2025 – Nummer 2, Punkt 25) veröffentlicht und ist seit 01.06.2025 in Kraft. Im Fall von regelmäßigen bezahlten Diensten für eine Pfarre ist aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen ein Angestelltenverhältnis zu begründen, für das der Kollektivvertrag der Diözese zur Anwendung kommt.