Schluss mit lästigen Anrufen

„Guten Tag, meine Name ist Max Mustermann von der Lotteriegemeinschaft. Liebe Frau Meier, Sie haben gewonnen. Wir müssen da nur noch ein paar Formalitäten klären.“

 

BRIGITTA HASCH

 

Solche oder ähnliche Anrufe kommen immer wieder vor, sind aber verboten. Wer sich Unannehmlichkeiten ersparen will, der legt am besten schon jetzt auf: „Kein Interesse, vielen Dank!“

 

Werbeanrufe sind verboten. Telefonwerbung bei privaten Personen ist gesetzlich nicht erlaubt. Werbeanrufe sind ohne zuvor erteilte Zustimmung generell unzulässig und strafbar. Am häufigsten handelt es sich um Anrufe von sogenannten Lotto- und ­Totospielgesellschaften. Sie versprechen einen sicheren Gewinn, wenn man im Gegenzug einen teuren Vertrag abschließt. Daneben versuchen auch Telefondienstleister häufig per Anruf – also gesetzwidrig – mit Lockangeboten die Konsumenten zu einem Wechsel des Anbieters zu überreden.

Achtung, oft gibt man nichtsahnend mit seiner Unterschrift auf Auftrags- und Bestellformularen oder auch bei Gewinnteilnahmekarten die Einwilligung für Werbeanrufe. Gut versteckt im Kleingedruckten stimmt man einer Klausel zu, die man eigentlich nicht will. So eine Zustimmung sollte man entweder gleich durchstreichen oder im Nachhinein widerrufen. Wer dennoch mit Werbeanrufen belästigt wird, kann beim zuständigen Fernmeldeamt Anzeige erstatten.

 

Ungewollte Vertragsabschlüsse. Erhält man nun aus heiterem Himmel einen Anruf, der einen hohen Gewinn in Aussicht stellt, ist man von dieser freudigen Nachricht zunächst überrumpelt. Der Vertrag wird dann sofort nachgereicht und ehe man sich versieht, hat man zugestimmt. Allerdings ist so ein Vertrag nicht gültig. Durch ein Telefonat alleine kann man nicht zu Zahlungen verpflichtet werden. 

Es kommt auch dann kein gültiger Vertrag zustande, wenn man im Verlauf eines Anrufes verleitet wurde, selbst eine andere Telefonnummer anzurufen, um den „Gewinn“ abholen zu können. 

Informationen und Hilfe in all diesen Angelegenheiten gibt es bei Konsumentenberatungsstellen des Vereins für Konsumenteninformation. 

 

Spenden sammeln per Telefon. Groß wird die Unsicherheit bei den Menschen oft dann, wenn caritative Organisationen telefonisch um Spenden bitten. Man möchte ja helfen, weiß aber nicht, ob man nicht doch einer Betrügerei aufsitzt. Um hier ganz sicherzugehen, lässt man sich am besten Infomaterial schicken oder man fragt nach einer Bankstelle, wo entsprechende Erlagscheine aufliegen. 

 

Nein, danke. Weder die Vorfreude auf ­einen vermeintlichen Gewinn noch das schlechte Gewissen, weil man nicht gleich spendet, sollen einen beeinflussen. Sobald jemand anruft, den man nicht kennt, heißt es, klaren Kopf bewahren. Ein höfliches „Nein“ wird kaum falsch sein. Geht es um Geldangelegenheiten, sind persönlicher Kontakt und schriftliche Unterlagen meist sicherer.

 

Tipps für die Praxis

Der Verein für Konsumenteninformation gibt folgende Tipps, wie man auf unerbetene (Werbe-)Anrufe reagieren sollte:

 

  • Fragen Sie nach Namen, Anschrift und Rufnummer des Unternehmens.
  • Fragen Sie nach dem Namen des Anrufers/der Anruferin.
  • Achtung bei unterdrückten Rufnummern. Heben Sie am besten gleich gar nicht ab und lassen Sie das Telefon lieber läuten.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis, insbesondere keine Kontodaten.
  • Vorsicht bei Gewinnversprechen und Gratisangeboten.
  • Rufen Sie keine Mehrwertnummern an, sie beginnen in der Regel mit „09“. Oft kommen dann sehr hohe Telefonrechnungen ins Haus. Haben Sie sich überreden lassen und eine Mehrwertnummer gewählt, können Sie innerhalb von drei Monaten bei Ihrem Telefonanbieter schriftlich dagegen Einspruch erheben. 
  • Ersuchen Sie um schriftliches Informationsmaterial, seriöse Unternehmen werden es Ihnen gerne zusenden.  
www.konsumentenfragen.at

 

Dieser Artikel erschien im Tiroler Sonntag Nr. 35 vom 31. August 2017.

  

  

Eine ältere Dame mit einem Telefonhörer in der Hand
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