Bischöfe wollen Instrumente schärfen

Mit einem Vier-Punkte-Plan will die Kirche in Deutschland Aufklärung, Kontrolle und Vorbeugung in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verbessern. Hier finden Sie den Wortlaut der Erklärung als Download.

Die Frühjahrskonferenz der deutschen Bischöfe in Freiburg war von einem Thema geprägt: Wie geht die Kirche mit sexuellem Missbrauch in ihren Reihen um? Mit einem Vier-Punkte-Plan will die Kirche Aufklärung, Kontrolle und Vorbeugung verbessern.

120 bisher gemeldete Missbrauchsfälle aus den 70er- und 80er-Jahren in mehreren deutschen Jesuitenschulen und einige weitere Vorfälle waren die Auslöser für eine grundlegende Befassung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Thema. Noch während der Beratungen zwang die Erzdiözese München den Abt und den Prior des Klosters Ettal zum Rücktritt, weil sie Missbrauchsfälle der diözesanen Ombudsstelle nicht gemeldet haben, wie das die gemeinsamen Richtlinien der Deutschen Kirche seit dem Jahr 2002 vorsehen. Während der Konferenz kam es auch zu einer harten Kontroverse zwischen dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die der Kirche mangelnde Aufklärungsbereitschaft vorwarf. Unter Hinweis auf das Vorgehen der Jesuiten bezeichnete Zollitsch die Kritik der Minis­terin als falsch und „maßlos polemisch“.
Maßnahmen. Die Bischofskonferenz beschloss einen Vier-Punkte-Plan, um sexuellen Missbrauch in der Kirche konsequent aufzudecken und künftig zu verhindern. Darin verurteilen sie die „Verbrechen“ von Priestern, Ordensleuten und kirchlichen Mitarbeitern und bitten die Opfer „beschämt und scho­-
ck­iert“ um Vergebung. Sie versprechen eine ehrliche Aufklärung, „auch wenn uns Vorfälle gemeldet werden, die schon lange zurückliegen. Die Opfer“, so die Bischöfe, „haben ein Recht darauf“. Weiters sollen die gemeinsamen Richtlinien von kirchlichen und externen Experten auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit Kinderschutzeinrichtungen will man Maßnahmen der Vorbeugung ebenso beraten wie die Frage, ab wann Verdachtsfälle der Staatsanwaltschaft gemeldet werden sollen. Man wolle nichts vertuschen, aber man müsse auch den Opferschutz beachten. Schließlich ernannten die Bischöfe den Bischof von Trier, Stephan Ackermann, zum Sonderbeauftragten gegen Missbrauch. 

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