Martinsbühel: Wie die Diözese Innsbruck reagiert hat

Die Vorfälle im Kinderheim Martinsbühel bei Zirl beschäftigt die Diözese Innsbruck seit langem. Lesen Sie hier, wie die Diözese Innsbruck reagiert und welche Schritte sie gesetzt hat.

Die Vorfälle im Kinderheim Martinsbühel bei Zirl beschäftigt die Diözese Innsbruck seit langem. Bereits Anfang der 2010er Jahre, seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in Österreich, haben sich rund 100 betroffene Menschen aus Martinsbühel an die Ombudsstelle der Diözese Innsbruck gewandt. Ihre zum Teil erschütternden Berichte wurden mit Zustimmung der Betroffenen an die diözesane Kommission und in weiterer Folge an die Klasnic-Kommission weitergeleitet. Nahezu alle erhielten eine finanzielle Hilfeleistung. In den ebenfalls angebotenen Therapien können die Opfer ihre Geschichte und Erlebnisse - soweit dies möglich ist - besprechen und aufarbeiten.

Die finanziellen Mittel wurden vom Träger der Einrichtung Martinsbühel, dem Benediktinerinnenorden, aufgebracht. Bezüglich Martinsbühel steht die Diözese Innsbruck mit VertreterInnen des Landes Tirol in Kontakt um gemeinsam die erschreckende Geschichte der Einrichtung zu erforschen und aufzuarbeiten.

 

Rahmenordnung bei Missbrauch 

Seit Juni 2010 gibt es in der katholischen Kirche Österreichs eine verbindliche Rahmenordnung bei Missbrauch. Sie gilt für alle Diözesen und Ordensgemeinschaften. Die Rahmenordnung sieht u.a. die Installierung einer diözesanen Ombudsstelle vor. Sie stehen mit Rat und Hilfe mutmaßlichen Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung.

Zusätzlich wurde bereits im Frühjahr 2011 in der Diözese Innsbruck die Stabsstellen für Kinder- und Jugendschutz eingerichtet, um einen ständigen Prozess der Sensibilisierung für die Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt in Gang zu halten und entsprechende fördernde Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören u.a. die Professionalisierung der mit den jungen Menschen arbeitenden ehren- und hauptamtlichen, MitarbeiterInnen, Priestern und Diakonen, Information und Beratung, sowie die Gestaltung struktureller Rahmenbedingungen, um sexualisierte Gewalt in der Institution zu erschweren.

Das Unrecht, die Demütigungen und die rohe Gewalt, die Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen angetan wurde, sind durch nichts zu rechtfertigen. Niemand und nichts kann eine unbeschwerte und glückliche Kindheit zurückbringen bzw. ersetzen. Sehr wohl übernimmt die Kirche die Verantwortung für den Missbrauch durch ihre Priester, Ordensmänner und Ordensfrauen und sonstigen für sie tätigen Personen, sowie für die Unterlassung der Aufklärung und der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen.

Foto: Svíčková/Wikimedia Commons